Camp – Absage 2021 – COVID19

aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie kann das diesjährige „Sport-Schmitz Fußballcamp“ des SV Vulkan Manderscheid leider erneut nicht stattfinden.

Die verantwortungsvolle Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Wir sind jedoch guter Hoffnung nächstes Jahr wieder unser Camp durchführen zu können.

Euer Campteam des SV Vulkan Manderscheid

Camp – Absage 2020 – COVID19

aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie kann das diesjährige „Sport-Schmitz Fußballcamp“ des SV Vulkan Manderscheid leider nicht stattfinden.

Die verantwortungsvolle Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, insbesondere die zeitlich gestaffelten Lockerungen stimmten uns bis zuletzt optimistisch, euch trotz der Pandemie auch in diesem Sommer ein Fußballcamp anbieten zu können.   

Nach intensiver Prüfung der aktuellen Leitlinien des Fußballverbandes und der Bestimmungen der 6. und 7.CoBeLVO hat der Verein jedoch beschlossen, das Camp aus Gründen des Infektionsschutzes abzusagen. Es dürfen sich aktuell maximal 20 Personen auf dem gesamten Sportplatz aufhalten. Es ist durchgängig auf das Abstandsgebot von 1,5m zu achten. Spielformen sind nicht zulässig. Die Bälle dürfen nur mit dem Fuß berührt werden etc. All diese Einschränkungen machen ein 3-tägiges Camp mit Spielspaß und Fußballspiel leider unmöglich.

Wir bedanken uns für die zahlreichen Anmeldungen in diesem Jahr und freuen uns schon heute auf das Fußballcamp 2021. Alle bisher eingegangen Zahlungen werden zeitnah rückabgewickelt.

Euer Campteam des SV Vulkan Manderscheid

Corona – findet das Camp statt?

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es möglich, dass das Camp am geplanten Termin nicht stattfinden kann. Wir nehmen weiterhin alle eingesendeten Anmeldungen an. Wir bitten jedoch zunächst kein Geld zu überweisen. Wir müssen den weiteren Verlauf abwarten und werden uns an die Empfehlungen und Vorgaben der zuständigen Behörden halten. Spätestens fünf Wochen vor dem geplanten Termin wird eine Entscheidung fallen. Hier ist eine Verschiebung oder eine Absage möglich. Im Falle einer Absage, dem Rücktritt von der Anmeldung oder der Verhinderung eines Teilnehmers am neuen Termin, wird der gezahlte Teilnehmerbeitrag erstattet.